Investitionsförderung Stallumbau

Im Rahmen der Verbesserung des Tierwohls in der Schweinehaltung fördert das Bundesagrarministerium Stallumbauten sowie im Vorfeld die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts mit bis zu 500.000 EUR. Der Fördersatz für förderfähige Ausgaben beträgt 40 % je Betrieb. Anträge können noch bis zum 15.03.2021 beim der BLE (Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung) gestellt werden. Die Baumaßnahmen müssen bis Ende 2021 abgeschlossen werden.

 

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